Sie brechen Gesetze.Wir gewinnen Gerichtsfälle
Mit den Piantedosi- und Flussi-Gesetzen versucht die italienische Regierung, NGO-Schiffe zu kriminalisieren und ihre Einsätze zu behindern. Dies geschieht durch Geldbußen und Festsetzungen nach der Ausschiffung geretteter Personen. Gerichtsurteile, die auf Einsprüche der NGOs gegen diese Sanktionen folgen, heben die Maßnahmen regelmäßig aus unterschiedlichen Gründen auf. Die folgenden Entscheidungen dokumentieren zentrale Fälle, in denen italienische Gerichte zugunsten ziviler Seenotrettungsorganisationen entschieden.

Fall 1: Die sogenannte libysche Küstenwache und das libysche Rettungsleichtstelle sind keine legitimen Rettungsakteure
Das Zivilgericht im italienischen Crotone entschied am
26. Juni 2024 , dass die Festsetzung des Rettungsschiffes Humanity 1 rechtswidrig war. Es stellte klar, dass die libysche Rettungsleitstelle und die sogenannte libysche Küstenwache nicht als legitime Akteure der Seenotrettung gelten können. Diese Entscheidung wurde vom Berufungsgericht Catanzaro bestätigt. Damit wird erstmals gerichtlich bestätigt, dass die von der EU unterstützte Kooperation mit Libyen nicht den internationalen Standards der Seenotrettung entspricht.

Fall 2: Die Befolgung ihrer unrechtmäßigen Anweisungen verstößt gegen das Völkerrecht
Das Gericht von Vibo Valentia entschied am 6. Dezember 2024 , dass die Festsetzung des Rettungsschiffes Sea-Eye 4 unrechtmäßig war. Die Richterin stellte fest, dass die Crew ihrer völkerrechtlichen Pflicht zur Rettung Schiffbrüchiger nachgekommen ist. Zugleich erklärte sie, dass die Befolgung von Anweisungen der sogenannten libyschen Küstenwache nicht mit internationalem Recht vereinbar ist.

Fall 3: Die italienischen Behörden legen wiederholt keine Beweise vor
Am 7. Februar 2025 erklärte das Zivilgericht von Rom, dass die Festsetzung der Sea-Watch 5 auf erfundenen Gründen beruhte: Die Behörden konnten nicht nachweisen, dass das Verhalten der Sea-Watch 5 illegal war und somit kein Verstoß gegen das Gesetzesdekret Piantedosi vorlag. Hintergrund: Das NGO-Schiff Sea-Watch 5 wurde am 3. September 2024 in Civitavecchia für 20 Tage festgesetzt und mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro belegt. Der Schiffscrew wurde vorgeworfen, ohne Genehmigung der libyschen Behörden Rettungsmaßnahmen durchgeführt zu haben. Das Zivilgericht Rom erklärte in seiner Entscheidung in der Hauptsache die Festsetzung für rechtswidrig.

Fall 4: Die ausdrückliche Anerkennung der lebensrettenden Rolle der zivilen Seenotrettungsorganisationen
Am 22. Februar 2024 hob das Zivilgericht von Brindisi die Festsetzung des Rettungsschiffes Ocean Viking auf und erkannte die lebensrettende Bedeutung der zivilen Seenotrettung ausdrücklich an. Das Gericht betonte, dass die Einsätze der Organisation „Ziele von unbestreitbarem Wert verfolgen – im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten und dem Völkerrecht“.

Fall 5: NGO Schiffe sind für die Seenotrettung unerlässlich
Das Zivilgericht von Agrigent hat am 30. Juli 2025 die Festsetzung des Rettungsschiffs Dakini aufgehoben.Das Schiff erfüllt einen humanitären Zweck – im Einklang mit dem Völkerrecht. Die Festsetzung behindert folglich seine Einsätze. Das Gericht betonte zudem, dass angesichts der zunehmenden Überfahrten im zentralen Mittelmeer im Sommer, der Einsatz dieses Schiffs umso wichtiger sei.

Fall 6: Die Festsetzung stellt mögliche Verletzungen von Grundrechten dar
Am 4. August 2025 hob ein italienisches Gericht die Festsetzung des Rettungsschiffs Aurora auf, das zuvor 18 Tage im Hafen blockiert war. Das Gericht erkannte die Maßnahmen des Kapitäns als mit den Grundsätzen der italienischen Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar an. Die fortdauernde Festsetzung des Schiffes würde nicht nur die Fähigkeit zur Durchführung des humanitären Einsatzes beeinträchtigen, sondern auch „die Grundrechte der betroffenen Personen und der Organisation selbst, insbesondere hinsichtlich des Rechts auf Eigentum“.

Fall 7: Die Missachtung behördlicher Anweisungen erfolgte aus einem „ausschließlich solidarischen Geist“ heraus, um vulnerable Personen an Bord zu schützen
Das Zivilgericht von Trapani hob am 8. Oktober 2025 die Festsetzung des Rettungsschiffes Mediterranea auf und kritisierte die Rechtswidrigkeit der Festsetzung hinsichtlich der Höhe der Strafe. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung der Crew, einen näher gelegenen Hafen anzusteuern, aus einem ausschließlich solidarischen Geist getroffen wurde – mit dem Ziel, das Leben und die Gesundheit der geretteten Menschen zu schützen.